Der verbreitete Einsatz von Funkwellen zur Nachrichtenübertragung begann bereits Anfang des 20. Jahrhunderts durch den Rundfunk und anschließend durch das Fernsehen. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung erfolgt bei Rundfunk- und Fernsehsendern durch wenige starke Sender mit Sendeleistungen von bis zu zwei Million Watt. Diese Sender versorgen große Gebiete im Umkreis bis zu einigen 100 Kilometern.
Die folgende Abbildung zeigt am Beispiel eines Rundfunksenders die in der Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgelegten horizontalen und vertikalen Sicherheitsabstände. Außerhalb dieser Sicherheitsabstände werden die Grenzwerte der 26. Verordnung über elektromagnetische Felder auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sicher unterschritten. Im Horizontaldiagramm ist ersichtlich, dass über den für alle Richtungen geltenden Mindestabstand hinaus für einzelne Hauptabstrahlrichtungen größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben sind. Diese Sicherheitsabstände ergeben sich aus der Richtwirkung einzelner Antennen. Aus dem Vertikaldiagramm kann man erkennen, dass im Falle des dargestellten Sendeturms im Bereich des Erdbodens bis in 14 m Höhe Sicherheitsabstände nicht erforderlich sind. Daraus folgt, dass aber eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften auftreten könnte, wenn im horizontalen Sicherheitsbereich Gebäude mit einer Höhe von mehr als 14 m errichtet würden. Die Sicherheitsabstände bei Basisstationen des Mobilfunks fallen auf Grund der niedrigen Sendeleistung wesentlich geringer aus und betragen in der Regel ein bis zehn Meter.
Horizontale und vertikale Sicherheitsabstände eines Rundfunksenders