Grenzwertempfehlungen für den Aufenthalt in elektrischen und magnetischen Feldern werden sowohl von internationalen als auch von nationalen Gremien unterbreitet. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) hat dabei eine Vorreiterrolle übernommen, indem sie in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderen Gremien Empfehlungen für Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung und besonders von Arbeitnehmern vor der Einwirkung nichtionisierender elektromagnetischer Felder aufgestellt hat. Diese Vorschläge wurden nach und nach von verschiedenen internationalen und nationalen gesetzgeberischen Institutionen aufgegriffen und mit kleinen Abweichungen im eigenen Geltungsbereich eingeführt. Dies begründet auch die gute Übereinstimmung der deutschen Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) mit der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder. Die Gültigkeit der Grenzwerte wird von der Strahlenschutzkommission (SSK) durch regelmäßige Neubewertung der Literatur überprüft. Bei der Festlegung von Grenzwerten für elektromagnetische Felder muss zwischen so genannten Basisgrenzwerten und abgeleiteten Grenzwerten (Referenzwerten) unterschieden werden: