*Sign Up *Imprint *Contact
*Deutsche Version*English Version  
Site Search:
Not logged in. [Log in

Basics

This information is currently only available in German.

Texte mit freundlicher Unterstützung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW.

open all items | close all items

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Alltag
 
- Einführung in die physikalischen Grundlagen
 
- Elektrische Felder
- Magnetische Felder
- Elektrische und magnetische Wechselfelder
- Elektromagnetische Felder und Strahlen
- Frequenzspektrum elektromagnetischer Felder
- Elektromagnetische Felder in der Umwelt des Menschen
- Biologische Wirkungen
 
- Akute Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder
 
- Wirkungen niederfrequenter elektrischer Felder
- Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder
- Indirekte Wirkungen niederfrequenter Felder
- Akute Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder
- Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder
- Befindlichkeitsstörungen - Elektrosensibilität
- Beeinträchtigungen bei Patienten mit Implantaten und Körperhilfen
 
- Potentielle Störfelder im Alltag
- Herzschrittmacher
- Weitere elektronische Implantate
- Grenzwerte
 
- Empfehlungen in der Europäischen Union
- Regelungen in Deutschland
- Quellenverzeichnis

Regelungen in Deutschland

| Previous chapter | Up one level | Next chapter | Top of page

In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung, gestützt auf § 23 Abs. 1 der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), am 16.12.1996 die "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV" erlassen. Die Verordnung legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf den international anerkannten Empfehlungen der ICNIRP und der SSK basieren.

Die Verordnung enthält Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen. Sie gilt für ortsfeste Anlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedürfen. Im Niederfrequenzbereich regelt die Verordnung die Frequenzen von 16 2/3 Hertz- und 50 Hertz.

Abbildung Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen gemäß 26. BImSchVGrenzwerte für Niederfrequenzanlagen gemäß 26. BImSchV

Im Hochfrequenzbereich werden die Frequenzen zwischen 10 bis 300 000 MHz, die eine bestimmte Sendeleistung überschreiten, geregelt. Nicht einbezogen sind Rundfunksender der Kurz- und Mittelwelle. Für die hier wesentlichen Frequenzbereiche von 0,1 bis 10 Mhz kann auf die Empfehlungen der ICNIRP und der SSK zurückgegriffen werden. Die Einschränkung auf wirtschaftlich bzw. gewerblich genutzte Anlagen bedeutet, dass alle Anlagen, die solchen Zwecken nicht dienen (z.B. Amateurfunk), nicht unter die 26.BImSchV fallen. Auch nicht ortsfeste Anlagen (z.B. elektrische Geräte und Handys) werden von der 26.BImSchV nicht erfasst.

Abbildung Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen gemäß 26. BImSchVGrenzwerte für Hochfrequenzanlagen gemäß 26. BImSchV

Neben der Verordnung über elektromagnetische Felder sind auch in der Normenreihe DIN VDE 0848 (abweichende) Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt, die mit Inkrafttreten der Verordnung für die in der Verordnung festgelegten Frequenzbereiche ihre Bedeutung verloren haben. Die DIN VDE 0848 soll jedoch durch die entsprechenden Fachkommissionen der DIN an die Verordnung angepasst werden oder sie ergänzen. Wie der Entwurf einer Norm für den Schutz von Personen mit aktiven Körperhilfen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz (VDE 0848-3-1/A1 vom Februar 2001) zeigt, sind viele Aspekte noch in Bearbeitung.

Für den Bereich des Arbeitsschutzes wurde im Jahr 2001 eine berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BG, B 11 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter der Einwirkung elektromagnetischer Felder veröffentlicht. Auf der Grundlage von Basiswerten werden Referenzwerte so festgelegt, dass selbst unter ungünstigsten Expositionsbedingungen die Schwellen biologischer Wirkungen nicht erreicht werden. Es werden sowohl für den Nieder- als auch für den Hochfrequenzbereich Grenzwerte festgelegt. Die Grenzwerte für die berufliche Exposition liegen höher als für die allgemeine Bevölkerung, da beruflich exponierte Personen aus Erwachsenen bestehen, die unter weitgehend kontrollierbaren Bedingungen für maximal die Dauer eines Arbeitstages elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Die allgemeine Bevölkerung umfasst dagegen alle Menschen unterschiedlichen Alters und Gesundheitsstatus, die bis zu 24 Stunden pro Tag exponiert sein können.

| Previous chapter | Up one level | Next chapter | Top of page
Glossary: BImSchV, GHz, Hz, ICNIRP, MHz