Grenzwertempfehlungen für den Aufenthalt in elektrischen und magnetischen Feldern werden sowohl von internationalen als auch von nationalen Gremien unterbreitet. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) hat dabei eine Vorreiterrolle übernommen, indem sie in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderen Gremien Empfehlungen für Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung und besonders von Arbeitnehmern vor der Einwirkung nichtionisierender elektromagnetischer Felder aufgestellt hat. Diese Vorschläge wurden nach und nach von verschiedenen internationalen und nationalen gesetzgeberischen Institutionen aufgegriffen und mit kleinen Abweichungen im eigenen Geltungsbereich eingeführt. Dies begründet auch die gute Übereinstimmung der deutschen Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) mit der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder. Die Gültigkeit der Grenzwerte wird von der Strahlenschutzkommission (SSK) durch regelmäßige Neubewertung der Literatur überprüft. Bei der Festlegung von Grenzwerten für elektromagnetische Felder muss zwischen so genannten Basisgrenzwerten und abgeleiteten Grenzwerten (Referenzwerten) unterschieden werden:
o Basisgrenzwerte beruhen auf gesicherten Schwellenwerten der unmittelbar im Gewebe wirksamen physikalischen Einflussgrößen. Die Schwellenwerte werden unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren festgelegt. In Abhängigkeit von den Frequenzen der Felder sind die wirksamen physikalischen Einflussgrößen die Stromdichte [mA/m²] oder die spezifische Absorptionsrate (SAR) [W/kg] im Gewebe.
o Die messtechnische Überprüfung der Basisgrenzwerte ist in der Regel nicht möglich, da bei exponierten Personen nur die Feldstärken bzw. die Leistungsflussdichte in Luft, also außerhalb des Körpers, ohne weiteres gemessen werden können. Es werden daher abgeleitete Grenzwerte (Referenzwerte) festgelegt, die in der Umgebung des Menschen messtechnisch ermittelt werden können. Messbare Größen sind zum Beispiel die elektrische Feldstärke, die magnetische Flussdichte und die Leistungsflussdichte. Die Referenzwerte wurden so abgeleitet, dass die Einhaltung des Referenzwertes in jedem Fall die Einhaltung des entsprechenden Basisgrenzwertes bedeutet.